Informativ

Was man alles über einen Notruf und die lebensrettenden Sofortmaßnahmen wissen sollte.

Hier finden Sie Hinweise zu Rauchmeldern und deren Nützlichkeit.

"Grundsätze zum brandschutzgerechten Verhalten" des Landesfeuerwehrverbandes Sachsen.

Zufahrtswege / Rettungswege

Aus leidvoller Erfahrung weiss die Feuerwehr, wie gross plötzlich die Not ist, wenn Feuerwehrzufahrten oder Rettungswege blockiert sind. Wertvolle Minuten gehen verloren, wenn meist schwere Rettungsgeräte weit getragen werden müssen. Parkende Autos auf Zufahrten kommen sehr teuer, sie könnten im Ernstfall Menschenleben kosten. Deshalb sollte das Fahrzeug nie, d.h. auch nicht für kurze Zeit in Bereichen abgestellt werden, die als Brandschutzzone, Feuerwehrzufahrt oder -fläche gekennzeichnet sind. Denn solche Bereiche dienen als Bewegungsflächen für Einsatzfahrzeuge, die gerade bei Drehleitern einen grossen Aktionsradius benötigen, um wirksam eingesetzt werden zu können. Auch sollte immer so geparkt werden, dass eine Mindestdurchfahrtsbreite von drei Metern für die Einsatzfahrzeuge frei bleibt. Auch Hydranten an Strassen- und Bürgersteigen müssen frei bleiben, da diese für die Feuerwehr oft die einzige Entnahmestelle für Löschwasser darstellen.   Gebäude, die weiter von öffentlichen Strassen entfernt liegen, können von der Feuerwehr nicht angefahren werden. Hier müssen oft längere Strecken zu Fuss mit schwerem Einsatzgerät zurückgelegt werden. Solche Zugänge müssen eine Breite von 1,25 Metern und Türbreiten von einem Meter haben. Diese Wege dürfen also nicht als Abstellfläche genutzt werden. Auch wenn man neugierig ist, sollte man bei einem Unglücksfall genügend Sicherheitsabstand zu den Lösch- und Rettungsmannschaften halten, um deren Arbeit nicht zu behindern. Hier appelliert die Feuerwehr an das Verantwortungsbewusstsein. Man hilft dabei aber auch sich selber, da nur durch genügend Sicherheitsabstand eine Eigengefährdung ausgeschlossen werden kann. Unbedingt den Anweisungen von Feuerwehr und Polizei folgen, denn gerade bei Grossbränden gibt es oft auch unsichtbare Gefahren durch giftige Dämpfe und Brandrauch.   


Seit dem 28. April 2020 gelten neue Verordnungen im Bußgeldkatalog.

Wir möchten Sie bitten diese zu beachten.

Parken: Unter Parken versteht man das Verlassen des Fahrzeuges oder Halten für mehr als 3 Minuten.

Wer durch Parken seines Fahrzeuges im Einsatz befindliche Rettungsfahrzeuge behindert, muss mit einen Bußgeld von 100 Euro sowie 1 Punkt in Flensburg rechnen.

Sirenenwarnsystem Dresden

Dresden verfügt über eines der modernsten Sirenenwarnsysteme Deutschlands.

Die alten Sirenen, welche zur direkten Alarmierung der Kameraden dienten, wurden rückgebaut. Neuangeschafte Funkmeldeempfänger sind seit diesen Zeitpunkt für die Alarmierung zuständig. Diese sind klein und können immer am Mann getragen werden. Somit wurde eine schnellere und sichere Lösung gefunden um die Freiwillige Feuerwehr zu alarmieren.

Aufgrund des Hochwassers 2002 wurde festgestellt, dass es keine Möglichkeit gibt, die Bevölkerungen vor Gefahren zu waren. Seit diesen Ereignis wurde eine Lösung mit den neuen Warnsystem gefunden.

Hierzu wurden im ganzen Stadtgebiet unzählige neue Sirenen aufgebaut.

Diese dienen ausschließlich zum Warnen der Bevölkerung über Unwetterkatastrophen oder auch zur Warnung vor gefährlicher Rauchgasen bei einem Brand.

Diese werden jeden zweiten Mittwoch im Quartal, um 15oo Uhr, getestet.

Hier finden Sie ein Hinweisblatt zu diesem neuen System.